Softwarenutzung zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen und Hochschulen
Die Chemstations Deutschland GmbH, nachstehend Chemstations genannt, vertreibt die von ihr entwickelte Software CHEMCAD sowie Zusatzprodukte, nachstehend CHEMCAD-Software genannt. Diese Software dient der Simulation chemischer und verfahrenstechnischer Prozesse.
Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht an der CHEMCAD-Software über einen vereinbarten Zeitraum. Die Einzelheiten werden vertraglich geregelt. Der Kunde erhält mit Abschluss des Vertrages das Recht, die CHEMCAD-Software für den bestimmungsgemäßen Zweck, d. h. zur Prozess-Simulation zu nutzen. Möchte der Kunde die CHEMCAD-Software oder Teile davon in einer anderen Software verwenden, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung von Chemstations. Die in der CHEMCAD-Software enthaltenen Reinstoffdaten dürfen in keiner anderen Software benutzt werden, soweit sie aus einer Datenbank stammen.
Der Kunde darf die CHEMCAD-Software zum Eigengebrauch beliebig oft installieren. Die Nutzungslizenz erfolgt durch eine Autorisierung, die durch Chemstations vergeben wird. Die Einzelheiten werden vertraglich geregelt.
Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde einen Anspruch auf Maintenance-Update-Support (MUS).
Maintenance: Pflege und Entwicklung des Programms unter größtmöglicher Berücksichtigung von Kundenwünschen im Rahmen der Möglichkeiten und unter Beachtung der Zielsetzung der Prozesssimulationssoftware; schnellstmögliche Nachbesserungen im Fall relevanter Mängel; Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen an Chemstations USA.
Update: Lieferung der offiziell erscheinenden Updates, Kennwort zum Downloaden der aktuellen Releases aus der US-Website.
Support: ganztägige telefonische Hotline durch Chemstations Deutschland GmbH und Chemstations Inc, Houston, Texas, USA; Beratung bei der Anwendung von Chemstations Software zur Lösung verfahrenstechnischer Aufgaben. Der Kunde ist berechtigt, eigene Simulationen zur Überprüfung an Chemstations zu senden. Diese werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Haftung übernimmt Chemstations nicht.
Chemstations bietet Seminare zum Erlernen der Benutzung der Software an.
Chemstations stellt eine eigene Website zu Informationszwecken zur Verfügung. Die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen kann Chemstations nicht gewährleisten.
Autorisierungsverlust
Verliert der Kunde die durch Chemstations vergebene Autorisierung und hat er den Verlust zu vertreten, ist Chemstations nicht zur kostenlosen Ersatzleistung verpflichtet.
Reklamationen
Die CHEMCAD-Software ist ein hochwertiges Produkt, das mit größter Sorgfalt hergestellt wird. Sollte der Kunde dennoch Anlass zu Reklamationen haben, ist er verpflichtet Chemstations unverzüglich zu informieren, damit Chemstations die Reklamation überprüfen kann.
Eigentumsvorbehalt
Die Software wird an den Kunden vermietet. Sie bleibt Eigentum der Chemstations. Der Kunde darf die Software nicht an Dritte abgeben. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.
Beendigung des Vertrages
Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, den Dongle wieder auf seine Kosten per Einschreiben an Chemstations zurückzusenden. Geht der Dongle verloren und hat der Kunde den Verlust zu vertreten, ist er verpflichtet, Schadensersatz hierfür zu leisten.
Unerhebliche Mängel
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist im vollen Umfang bei Lieferung bzw. Rechnungserstellung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Chemstations 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Lieferung zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt,
soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht. Bei mehrjährigem Leasing und jährlicher Rechnungsstellung ist die Leasingrate vor Beginn des nachfolgenden Leasingjahres (nach erfolgter Rechnungsstellung durch Chemstations) zu bezahlen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die Lizenz um ein weiteres Jahr autorisiert.
Ein erheblicher Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Chemstations zur Kündigung des Vertrages.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist Chemstations berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Chemstations kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Chemstations ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Haftungsausschluss
Chemstations haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Chemstations nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der Chemstations ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Chemstations haftet bei Verzögerung der Leistung nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Ausschluss der Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Abwehrklausel und Vollständigkeitsabrede
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Chemstations ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaige getroffene mündliche Abreden sind unwirksam.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Chemstations, 46483 Wesel.
Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.